VQPRDQualitätsweine bestimmter AnbaugebieteEuropäische Fachbezeichnung, die nach der Eintretung des Landes in die EU, auch in Portugal verwendet wurde.
Diese
Bezeichnung bezieht sich auf alle Weine, die mit DOC (kontrollierte
Ursprungsbezeichnung) und IPR (regulierte Ursprungsangabe)
klassifiziert sind.
Es gibt auch eine Fachbezeichnung für Likör- und Schaumweine:
VLQPRD Qualitätslikörweine bestimmter Anbaugebiete.
VEQPRD Qualitätsschaumweine bestimmter Anbaugebiete.
VFQPRD Qualitätsperlweine bestimmter Anbaugebiete.
DOCKontrollierte UrsprungsbezeichnungDiese Bezeichnung bezieht sich auf Weine, deren Herstellung
traditionell mit einer geographisch begrenzten Region verbunden ist und
einer eigenen Gesetzgebung unterstellt ist. (wichtige Faktoren: die
Bodenbeschaffenheit, die empfohlenen und zugelassenen Rebsorten, die
Methode der Weinbereitung, der Alkoholgehalt und die Reifdauer u.a.)
Diese Bezeichnung wurde vor allem den traditionellen weinproduzierenden
Regionen zugestanden.
IPR
Regulierte UrsprungsangabeDiese Bezeichnung wird für Weine verwendet, welche trotz ihrer
besonderen Eigenschaften während einer Frist von fünf Jahren alle für
die Herstellung von Qualitätsweinen erlassenen Vorschriften erfüllen
müssen, um den Status eines DOC zu erhalten.
RegionalweinKlassifizierung eines Tischweins mit geographischer Herkunftsangabe. Er
wird in einem begrenzten Produktionsgebiet hergestellt, dessen Namen er
tragen darf. Die verwendeten Trauben müssen mindestens 85% aus dem
entsprechenden Gebiet stammen und die Rebsorten müssen empfohlen oder
zugelassen sein. Dieser Wein muss auch zertifiziert werden.
(Gesetzverordnung Nr 309/91, vom 17. August)
TischweinWein, der für den menschlichen Konsum bestimmt ist und keiner der obengenannten Definitionen entspricht, ist ein Tischwein.